Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2020

Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung

Ort: Gasthof Hünnies in Menden-Lendringsen
Zeit: Freitag, 13.03.2020, 19:30 Uhr

Liebe Vereinsmitglieder,
zur oben genannten Jahreshauptversammlung darf ich Euch im Namen des Vorstandes
des SV Bieber 67 Lendringsen recht herzlich einladen.
Ich bitte um zahlreiches Erscheinen.

Tagesordnung
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit
   und Anzahl der Stimmberechtigten.
2. Vorlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung durch die Geschäftsführerin
3. a) Ehrungen für 10-jährige und 50-jährige Vereinszugehörigkeit
   b) Ehrungen für besondere sportliche Leistungen im Jahre 2019
4. Berichte des Vorstandes/der Kassenprüfer und Diskussion der Berichte
a) Geschäftsführerin
b) Sportwart
c) Vorstellung und Bericht des Jugendwarts
d) Kassenwart
e) Kassenprüfer
5. a) Rückblick Haushalt 2019
   b) Vorstellung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020
6. Entlastung des (a) Kassenwartes, (b) des übrigen Vorstandes
7. Verabschiedungen
8. Wahlen
   a) 2. Vorsitzender
   b) Geschäftsführerin
   c) Jugendwart (muss auf der Jugendversammlung am 27.02. neu gewählt werden;
      wird von der JHVS bestätigt
   d) 2.Beirat - stellv. Kassenwartin
   e) 3.Beirat - stellv. Geschäftsführer
   f) 4.Beirat - stellv. Sportwartin
   g) 6.Beirat - Sozialwartin
   h) 8.Beirat - stellv. Leiter Festausschuss 
   i) 10.Beirat - 
   j) 12.Beirat - Webmaster (bisher Stefan Hollmann)
   k) Kassenprüfer
9. Festlegung der Mitgliedsbeiträge
   Der Vorstand beantragt die Mitgliedsbeiträge wie folgt festzusetzen:
   - Einzelpersonen bis 64 Jahre: 72,-€
   - Einzelpersonen ab 65 Jahre: 36,-€
   - Fördermitglieder: mind. 1 ½ facher Beitrag
   - 2. Person bis 64 Jahre: 48,-€
   - 2.Person ab 65 Jahre: 36,-€
   - Familien mit 3 Personen (mit Kindern bis zum vollendeten 24.Lebensjahr): 130,-€
   - Familien ab 4 Personen (mit Kindern bis zum vollendeten 24.Lebensjahr: 140,-€
   - In besonderen Fällen (z.B. soziale Bedürftigkeit), darf der geschäftsführende
     Vorstand durch Mehrheitsbeschluss ein Mitglied auf Antrag von der Beitragspflicht
     befreien oder den Beitrag mindern.
10. Festlegung einer Eintrittsgebühr für die Nutzung der Mendener Sportstätten für das Jahr 2020
   (Erläuterungen, Abstimmung der JHVS)
11. Festlegung der Startgeldeigenbeteiligung der Wettkampfschwimmer für das Jahr 2020
12. Sonstiges, Fragen und Anregungen
    u.a. Ferienfreizeiten 2020 (Dankern)

Bereits am Mittwoch, den 27.02.2020 findet um 17:15 Uhr im Hallenbad Menden, Vereinsraum, die Jugendversammlung statt, zu der ich an dieser Stelle alle Kinder und Jugendlichen ganz herzlich einlade.

Mit den besten Grüßen
gez. Georg Weingarten
(1. Vorsitzender)